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zertifiziert nach azwv
Sicherheitsfachkraft mit IHK-Sachkundeprüfung

Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a und  Waffensachkunde-Prüfung gem. §7 (1) WaffG (§3(4)AwaffV)

In letzter Zeit nimmt die Kriminalität und Gewaltbereitschaft ständig zu. Die Polizei alleine kann dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger nicht ausreichend nachkommen. So entsteht hier eine immer größer werdende Nachfrage und damit ein Arbeitsmarkt mit der Suche nach geschultem Personal für die Sicherheit.

Ziel der Qualifizierung ist es, die Teilnehmer mit den für die Ausübung einer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Die EDV hat auch hier ihren Einzug gehalten und setzt grundlegende Kenntnisse voraus, die wir Ihnen gezielt vermitteln. Das Einsatzgebiet ist breit gefächert und sehr abwechslungsreich. Technische Grundlagen gehören daher selbstverständlich zu Ihren Ausbildungsthemen wie auch die Vermittlung psychologischer Kenntnisse. Sie lernen mit Menschen umzugehen und sie zu beeinflussen. Das Spektrum der Einsatzgebiete ist sehr umfangreich und reicht vom einfachen Pförtner bis hin zu Aufgaben in der Öffentlichkeit bei Veranstaltungen.

 

 

Unsere aktuelle Lehrgangsbroschüre als PDF-Datei zum Download:

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Lehrgangsinformationen


• 6 Monate Vollzeit
• 850 Unterrichtsstunden
• 192 Praktikumsstunden
• inklusive Waffensachkundelehrgang:
• 2 Tage Theorie und 2 Tage Praxis
• 4 mal wöchentlich von 8 - 15 Uhr und 1 mal wöchentlich von 8 - 16.45 Uhr
• maximale Teilnehmerzahl: 18
• Lehrgangskosten auf Anfrage
• inklusive Lernbuch
• inklusive 1.Hilfe-Lehrgang: 2 Tage
• Abschluss: IHK Zeugnis, Waffensachkunde- und AWT Zertifikat

Lehrgangsinhalte Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO

• Werkschutzdienstkunde
• Technische Einrichtungen und Hilfsmittel
• Leistungserstellung- und verwertung
• Rechtliche Grundlagen
• Umgang mit Menschen
• Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
• 1.Hilfe-Lehrgang
• EDV Grundlagen WORD und Outlook
• Bewerbungstraining

Lehrgangsinhalte Waffensachkunde

• Schußwaffen
• Erwerben/Überlassen/Führen
• Waffenerwerb
• Munition
• Recht
• Schießstätte
• Aufsichten
• Praktische Unterweisung
• Praktisches Schießen

Voraussetzungen für die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO

• ein einwandfreies Führungszeugnis
• Volljährigkeit
• persönliche Zuverlässigkeit
• Ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz
als Organisation unanfechtbar verboten wurde, oder der einem unanfechtbaren
Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder eine aktuelle/zurückliegende
Mitgliedschaft nach § 46 BverfG einer verbotenen Partei, wenn seit Beendigung
der Mitgliedschaft noch keine zehn Jahre vergangen sind.
• ein persönliches Informationsgespräch mit einem unserem Mitarbeiter

Voraussetzungen für die Waffensachkunde

• Eignung zum Führen einer Schußwaffe
• Volljährigkeit
• persönliche Zuverlässigkeit
Sie werden der zuständigen Waffenbehörde zur Überprüfung gemeldet; die Überlassung von Schusswaffen und Munition im Rahmen der zweitägigen Übungen auf dem Schießstand darf erst erfolgen, wenn die Behörde keine Einwände erhebt.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team unter 02361 - 91 59 69 0 zur Verfügung.

EMail       Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Fax: 02361 - 91 59 69 30